Was sind die EAA?
Die EAA haben die Aufgabe, Arbeitgeber umfassend zu informieren, zu beraten und zu unterstützen, insbesondere in Bezug auf die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Die Finanzierung der EAA erfolgt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe.
Zu den spezifischen Aufgaben der EAA gehört es, Arbeitgeber anzusprechen und für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren. Sie dienen als unabhängige Lotsen für Arbeitgeber im Behördendschungel. Unter anderem unterstützen die EAA Arbeitgeber bei der Stellung von Anträgen an die zuständigen Leistungsträger.
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sind flächendeckend und trägerunabhängig einzurichten. Sie sollen für Arbeitgeber schnell erreichbar sein und über fachlich qualifiziertes Personal verfügen, das mit den Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen sowie der Beratung von Arbeitgebern vertraut ist. Zudem ist es wichtig, dass die EAA in der Region gut vernetzt sind.
Die Integrationsämter beauftragen Integrationsfachdienste oder andere geeignete Träger, die Aufgaben der EAA wahrzunehmen.
Diese Stellen arbeiten eng mit Dritten Arbeitgeberverbänden und weiteren Leistungsträgern zusammen. Die Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter der Bundesländer tragen die Verantwortung für die Arbeit der EAA. Die Koordinatoren der EAA treffen sich zweimal jährlich im Ausschuss der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrations-/Inklusionsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH), um einen bundesweit einheitlichen Ansatz und die statistische Erfassung der EAA zu gewährleisten. Ein jährlicher Bericht der BIH enthält eine statistische Auswertung der Arbeit der EAA.