Integrationsamt

Integrationsämter haben wesentliche Aufgaben bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben (§ 185 SGB IX), die entsprechend deren Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft gesichert werden soll. Sie sind gleichermaßen für behinderte Menschen wie auch für Arbeitgeber tätig.

Die Aufgaben des Integrationsamtes als Kooperationspartner der EAA umfassen insbesondere:

  • Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für (schwer)behinderte Menschen
  • Unterstützung von Arbeitgebern bei der Neuschaffung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes durch investive Zuschüsse
  • Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für das betriebliche Integrationsteam
  • Durchführung von Präventionsmaßnahmen
  • Flächendeckende Einrichtung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (§185a SGB IX)

Die Leistungen des Integrationsamtes stellen eine individuelle, auf die besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes abgestellte Ergänzung zu den Leistungen der Rehabilitationsträger dar.